cashback-aktion

Endlich nicht mehr alleine zum Eishockey gehen – du hast es geschafft und Mama, Papa, Oma oder Affäre davon überzeugt, sich auch eine Dauerkarte zu besorgen! Das soll natürlich belohnt werden: Wie auch in der vergangenen Spielzeit erhältst du deinen Werberrabatt wieder als Cashback direkt auf dein Bankkonto! Die Auszahlung erfolgt im Folgemonat nach Bezahlung der verlängerten sowie der neuen Dauerkarte. Bitte beachte, dass du das Kontaktformular ausfüllen musst, um deine Gutschrift erhalten zu können – das Formular muss spätestens drei Tage nach deiner Dauerkarten-Verlängerung ausgefüllt werden. Danach können wir dir leider keinen Bonus mehr gewähren. Alle genauen Infos findest du auch weiter unten in den Teilnahme-Bedingungen.

Pro geworbene Dauerkarte erhöht sich dein Rabatt:

  • 1 Geworbener = 10 %
  • 2 Geworbene = 20 %
  • 3 Geworbene = 30 %
  • usw.

Du hast noch Fragen zur Cashback-Aktion? Dann melde dich gern bei service@eisbaeren.de oder unter 030/97 18 40 40.

Teilnahmebedingungen für die „Cashback-Aktion für Dauerkartenwerber“

  • 1.) Es können ausschließlich neue Kunden (Hauptrunden-Dauerkarte) für Vollzahler- und ermäßigte Dauerkarten sowie Firmen-Dauerkarten geworben werden. Eine Aufteilung bisheriger Mehrfachdauerkarten auf nunmehr verschiedene Personen gilt nicht als Dauerkarten-Neuwerbung. Inhaber/innen von kostenlosen Dauerkarten in der Saison 2023/24 sind als Werbende ausgeschlossen. Um den Rabatt der „Cashback-Aktion für Dauerkartenwerber“ in Anspruch nehmen zu können, muss der/die Werbende in der Saison 2024/25 registrierte/r Dauerkarteninhaber/in gewesen sein und der/die Geworbene oder eine bei diesem/dieser im Haushalt lebende Person darf in den letzten 3 Saisons nicht registrierte/r Inhaber/in einer Dauerkarte gewesen sein. Den Werberrabatt erhält der/die werbende Dauerkarteninhaber/in nur für geworbene Dauerkarten in derselben oder höheren Preiskategorie (PK1 ist hierbei die höchste Kategorie).
  • 2.) Der Werberrabatt wird erst nach vollständiger Bezahlung der Dauerkarte bzw. nach Prüfung durch die EHC Eisbären Management GmbH auf das gewünschte Bankkonto der/des Dauerkarteninhaberin/ers überwiesen. Die Überprüfung und Auszahlung erfolgt ab dem 01.03.2024 immer zum ersten Werktag des Folgemonats. Sollte die eigene oder die geworbene Dauerkarte nicht vollständig bis zum 31.08.2024 bezahlt sein, entfällt auch der Werberrabatt und es findet keine Auszahlung statt.
  • 3.) Die Geltendmachung des Werberrabatts muss innerhalb von drei Tagen nach Bestellung der zu verlängernden Dauerkarte unter namentlicher Nennung der/des Geworbenen über das bereitgestellte Kontaktformular erfolgen. Eine nachträgliche Geltendmachung des Werberrabatts oder Änderung des Namens der/des Geworbenen ist nach der Bearbeitung des Formulars durch die Eisbären Berlin ausgeschlossen.
  • 4.) Die „Cashback-Aktion für Dauerkartenwerber“ endet am 31.08.2024
  • 5.) Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Kunden bei Missbrauch von der Teilnahme an der „Cashback-Aktion für Dauerkartenwerber“ und dem damit verbundenen Werberrabatt – auch rückwirkend- ausschließen müssen. Der Werberrabatt ist eine freiwillige Leistung der EHC Eisbären Management GmbH. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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